Montag, 17. Juni 2013
Was tun beim Kauf eines Montagsauto: Nacherfüllung bei gehäuften Auftreten von Mängel
Ein Neufahrzeug ist dann als Montagsauto zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht des Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln (schlechte Verarbeitung) beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch künftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt davon ab, dass sich innerhalb eines kürzeren Zeitraumes eine Vielzahl herstellungsbedingter – auch kleiner – Mängel zeigt, die entweder wiederholt oder erstmals auftreten. Entscheidend ist dabei, dass aus Sicht des Käufers das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Herstellung des Fahrzeuges durch die zu Tage getretene Fehleranfälligkeit erschüttert worden ist. weiterlesen »
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