Der Standard hat einen schönen Fall (den Platz 1 auf der Liste) gefunden. Da geht es um einen "ranghohen Justizwachebeamten", der beim Einbruch in eine Diskothek auf frischer Tat ertappt wurde. Gegen den wurde auch keine Anklage erhoben, mit dieser denkwürdigen Begründung:
Als Begründung wird auf das offizielle Gerichtsgutachten des Klagenfurter Psychiaters Dr. Walter Wagner verwiesen, in dem dieser dem Einbrecher bescheinigt "nicht in der Lage gewesen zu sein, das Strafbare der Tat zu bedenken", da er zuvor "online in seine Konten Einblick genommen und dort 'nur rot' gesehen habe".
Na DANN ist das natürlich was ganz Anderes. Wer wäre da nicht unzurechnungsfähig!1!! weiterlesen »
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