Die EU-Kommission will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das erfuhr netzpolitik.org in Brüssel. Eine Sprecherin des Innenkommissars bestätigt: es geht nicht mehr um das “ob”, nur noch um das “wie”. Der EuGH urteilte jedoch: die anlasslose Massenüberwachung ist unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.
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