Vorsicht, Satire! Ein ungewöhnlicher Präzedenzfall: Das Landgericht Regensburg hat dem einstigen Psychiatriepatienten Gustl Mollath nach dem Freispruch am Donnerstag als Haftentschädigung sieben Extrajahre Lebenszeit zugesprochen. Aufgrund eines Urteils vom August 2006 war der 57-Jährige über einen ebenso langen Zeitraum in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.
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