Dienstag, 25. März 2014

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenet Anbieter UseNeXT.de

Gema gegen UseNeXT: Und wieder ein befremdliches Urteil aus deutschen Landen, denn das Landgericht Hamburg hat der Klage der GEMA stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT erwirkt, was wiederum bedeutet, dass demnächst der Usenet Zugang zu gewissen Newsgroups über den UseNeXT Client wohl verwehrt wird. Offenbar haben die Richter am Landgericht Hamburg die Tragweite ihrer Entscheidung noch gar nicht begriffen, denn das eigentliche Usenet besteht seit 1979 (!!!) – somit wesentlich älter als das uns bekannte “World Wide Web” - und stellt fachliche Diskussionsforen aller Art in reiner Textform, sowie im Binary Usenet auch angehängte Binärdateien, kostenlos zur Verfügung. Eine Sperrung gewisser Bereiche innerhalb des Usenet ist also ganz klar eine gerichtlich angeordnete Zensur des Internet! weiterlesen »

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen