Dienstag, 17. Dezember 2013
US-Gericht: Vorratsdatenspeicherung à la NSA dürfte die Verfassung verletzen
Das US-Bundesgericht für den District of Columbia – den Sitz der US-Regierung – hat am Montag im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorläufig entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefon-Verbindungsdaten durch die NSA gegen die US-Verfassung verstoßen dürfte. Der einst von Präsident George W. Bush nominierte Bundesrichter Richard J. Leon verurteilt das „Bulk Collection Program“ des Geheimdienstes in sehr deutlichen Worten: Er könne sich keine wahllosere und willkürlichere Verletzung der Privatsphäre vorstellen als die systematische Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten mittels “High Tech”, um sie später ohne richterlichen Beschluss zu durchsuchen und zu analysieren, schreibt der Richter in seinem 68-seitigen Beschluss in der Sache Klayman v. Obama – via netzpolitik, OCR-erkannt. weiterlesen »
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