Sie rief die Polizei, weil ihr Freund sie belästigte. Doch statt zu helfen, wurden ihr Handschellen angelegt: Sie wurde festgebunden und geschlagen. Der Polizist sagt, er habe aus Notwehr gehandelt.
Dürfen Polizeibeamte zuschlagen, zumindest dann, wenn sie aus Notwehr handeln? In München macht ein Fall möglicher Polizeigewalt Schlagzeilen. Eine 22-jährige Frau wurde von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Jeder der beiden stellte eine Strafanzeige. Bis das Gericht ein Urteil fällt, wird unsicher bleiben, wer im Recht ist. Sicher ist bislang nur, dass die junge Frau mehrere Brüche im Gesicht davongetragen hat.
Was geschehen ist an diesem 20. Januar, darüber sind sich die Polizei und der Anwalt der Frau weitgehend einig: Die Frau kam von einer durchfeierten Nacht zurück und traf sich mit ihrem Freund, mit dem sie in Streit geriet. Der Freund war nicht mit auf der Party gewesen. Die Frau, so schildert es ihr Anwalt Franz Erlmeier, war müde und wollte nach Hause.
Da ihr Freund sie nicht in Ruhe ließ, rief sie gegen 15 Uhr die Polizei. "Dummerweise", wie ihr Anwalt heute sagt. Denn mit dem Eintreffen der Polizeistreife begann eine Eskalation, an deren Ende die Frau im Krankenhaus landete. weiterlesen »
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