Mittwoch, 6. Februar 2013

Ein 14 Jahre alter Junge knutscht ein 13 Jahre altes Mädchen?

Und hinterlässt einen Knutschfleck? Klarer Fall für die Justiz! Und die entscheidet: DNA abnehmen und in die Sexualtäter-Datenbank einspeisen. Jetzt ist das ganze vor dem Verfassungsgericht gelandet. Tolles Land haben wir da. Oh, der Fall spielte übrigens in Thüringen.

gefunden bei Fefe

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