Und hinterlässt einen Knutschfleck? Klarer Fall für die Justiz! Und die entscheidet: DNA abnehmen und in die Sexualtäter-Datenbank einspeisen. Jetzt ist das ganze vor dem Verfassungsgericht gelandet. Tolles Land haben wir da. Oh, der Fall spielte übrigens in Thüringen.
gefunden bei Fefe
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen