Montag, 14. April 2014

Lohndumping: Gericht billigt 1,54 Euro Stundenlohn

Das Gerichtsurteil ist überraschend: Sittenwidrig niedrige Stundenlöhne können als Integrationshilfe in den Arbeitsmarkt legal sein - wenn der Staat das Gros der Lebenshaltungskosten zahlt.

Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück.

Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt.

So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um erst einmal wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine „Gefälligkeit“, eine „gut gemeinte Leistung“ gewesen, meinte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg. weiterlesen »

Kommentar von Andreas auf Duckhome:
Seht ihr: Wer sich "freiwillig" seiner Ausbeutung unterwirft, ist eben selber schuld - so das Arbeitsgericht. Dass die Betroffenen vom Jobcenter in Ein-Euro-Jobs geprügelt werden, muss man als Arbeitsrichter nicht wissen. Dass die Agenda 2010 ausdrücklich darauf zielt, jedem Menschen seine Existenz zu nehmen, wenn er sich solchem Lohndumping verweigert, auch nicht. Die Hartz-Gesetze waren "mutig" und richtig, weil es Deutschland dadurch besser geht. Und wer, ausser den Kommunisten von der Linkspartei, könnte das bezweifeln?

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