Montag, 7. April 2014

Versicherung muss nicht über Folgen von arglistiger Täuschung aufklären

Wer beim Abschluss einer Versicherung falsche Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn der Makler nicht über die Folgen aufgeklärt hat.

Ein Versicherer darf von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherte oder der für ihn handelnde Makler beim Abschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Diese Option besteht auch in Fällen, in denen der Kunde nicht ausreichend über die Folgen möglicher Falschangaben belehrt worden ist. Das hat der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem aktuellen Urteil entschieden (vom 12.03.2014, Az.: IV ZR 306/13). weiterlesen »

Kommentar von Fefe
Die Aussage, er habe gegenüber dem Versicherungsmakler doch wahrheitsgemäße Angaben gemacht, half ebenfalls nicht: Das möglicherweise argliste Verhalten des Maklers geht nämlich ebenfalls zu Lasten des Versicherers, da dieser den ausgefüllten Antrag unterschreibt und damit die Richtigkeit der Angaben bestätigt.

Und kennt jemand eine vertrauenswürdigere Menschengruppe als Versicherungsmakler? Mal abgesehen von Politikern jetzt.

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