Wie ein
Bericht des Nachrichtenmagazins »Frontal21« vom 30. Juli 2013 offenlegt, war die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 über sehr weitreichende Spionagetätigkeiten der US-amerikanischen Geheimdienste informiert. So hat das Auswärtige Amt in jenem Jahr
in einer diplomatischen Note Unternehmen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik »analytische Dienstleistungen« für die US-Regierung erbringen, weitreichende Ausnahmeregelungen und Vorteile gewährt. Dazu nimmt Markus Kompa, Rechtsanwalt und Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland aus Nordrhein-Westfalen, wie folgt Stellung:
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