Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google muss die Suchvorschläge bearbeiten, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein Karlsruher Unternehmer hatte den Konzern verklagt, weil bei Eingabe seines Namens ins Suchfeld sofort die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ als Ergänzung des Suchbegriffes vorgeschlagen wurden. Der
BGH gab heute dem Kläger recht und hob damit ein Urteil des OLG Köln auf, das 2012 die Klage abgewiesen und Google recht gegeben hatte.
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